Beschreibung der Dörfer und Vorschriften
im Danziger Werder / Stüblauer Werder
Sammlung Werderscher Gesetze und
Rechtsgewohnheiten
erstellt von Michael Hancke, dem Älteren,
Amtsschreiber im bürgermeisterlichen und Werderschen Amt
Es handelt sich um eine
Handschrift aus der
Manuskript-Sammlung der Biblioteka Gdanska PAN mit 572 Seiten.
Hancke Peter - Die Herren des Werders - pdf (526 MB)
Hancke Peter - Die Herren des Werders -
DjVu (16 MB)
Michaels Hanckes Vater Andreas war um
1550 Bürger in Guben / Schlesien. Er ist aus unbekannten
Gründen nach Danzig gezogen, wo Michael ca. 1559 (Datum
errechnet) geboren wurde. Aus den Kirchenbüchern von St. Marien
ist bekannt, dass er in erster Ehe (ca. 1585) mit einer 'Marg.'
verheiratet war. Aus gleicher Quelle stammt die Information zu
seiner zweiten Ehe mit Anna Groß (Tochter des Bartholomäus) am
28.10.1599. Von den insgesamt elf Kindern (1593-1620) wurden
nachweislich neun in St. Marien getauft. Michael Hancke wurde 82
Jahre alt und am 11.03.1641 in der Danziger St. Marienkirche,
Grabstelle 269, begraben.
Siehe auch
Weichbrodt, Dorothea: Patrizier, Bürger, Einwohner der Freien
und Hansestadt Danzig, Einwohner der Freien und Hansestadt
Danzig in Stamm- und Namenstafeln vom 14. bis 18. Jahrhundert, 5
Bände, Kiel, 1986 - 1993, veröffentlicht vom VFFOW
Michael war über 28 Jahre Amtsschreiber im bürgermeisterlichen
und Werderschen Amt von Danzig tätig. Damit begründete er eine
Reihe von Amtsschreibern, die über vier Generationen lang den
unterschiedlichsten Danziger Bürgermeistern als Amtsschreiber
dienten. Diese Amtsreihe erlosch erst mit der Übernahme Danzigs
durch Preussen im Jahr 1793.
Die Handschrift enthält mehrere
Informationsblöcke:
-
Listen von Bürgermeistern,
Deichgrafen, Deichgeschworenen und Schlickgeschworenen
-
Beschreibungen der Dörfer des
Danziger Werders mit abgeschriebenen Gründungsurkunden,
Schultzen, Schöppen, Rahtsleuten und ggfls. Kirchenvätern
sowie einer Liste von abgabepflichtigen Höfen
-
Ergänzende Ordnungen zum
Schleusenwesen in den Danziger Quartieren und die Werdersche
Ordnung.
Peter Sarpei - 14.07.2016
Erläuterung im Handschriftenkatalog
Die Handschrift ist aufgrund ihrer
Schreibformen - höflich formuliert - nicht ganz einfach zu
lesen.
Der Schreiber
Michael Hancke muss jedoch ein wahrer Schreibkünstler gewesen
sein, der mindestens drei Schriftformen beherrschte:
-
Die
lateinischen Textteile sind in einer auch heute leicht
lesbaren lateinischen Schrift geschrieben
-
Die
Ausführungen über Pachtverträge, Beschreibungen der Dörfer,
etc., erfolgen in Kanzleischrift -
siehe Wikipedia
-
Die
Tabellen über die Honoratioren der Dörfer sind in
Kurrentschrift erstellt -
siehe Wikipedia
Zwischenzeitlich haben
Angela Teterin (3 Dörfer) und Matthias Marx (den Rest) Transkribierungen
der Texte erstellt. Dafür bin
ich ihnen unendlich dankbar ... denn damit wäre ich weitgehend
überfordert gewesen.
Diese Transkribierungen werden jetzt
sukzessive hier zum Download eingestellt, zum einen der
jeweilige Teil des Originals als pdf, zum anderen die
Transkribierung als docx.
Fehler sind bei dieser Transkribierung
unvermeidlich. Korrekturvorschläge bitte farblich
markieren und per Mail schicken.
Ob sich jemand opfern wird und die
lateinischen Teile der Handschrift transkribiert sowie übersetzt
steht in den Sternen ... alternativ: Ob es sich unter
Qualitätsaspekten lohnt, die lateinischen Texte abzutippen und
zwecks Übersetzung bei
www.deepl.com einzugeben, weiß ich noch nicht ...
Anmerkungen zum
Inhalt der Handschrift:
Die Texte über
die Dörfer beginnen mit einer Zitierung der Handfeste aus dem
14. Jahrhundert bzgl. ihrer Gründung oder dem Pachtvertrag
zwischen der Stadt Danzig als Eigentümer des Dorfes und einem
Pächter.
Ob die Handfesten Michael Hancke im Original vorgelegen haben
oder er sie aus anderen Quellen zitiert, ist nicht erkennbar.
Die Handschrift
besteht aus 572 Seiten - ein mithin ziemlich kostspieliges Buch
zu Beginn des 17. Jahrhunderts.
Von diesen 572 Seiten sind viele nur teilweise beschrieben oder
sogar gänzlich leer.
Deswegen sieht es so aus, dass vorgesehen war, dass die
Handschrift inhaltlich nach 1619 fortgeschrieben werden sollte,
was jedoch nicht erfolgte.
Vom Schriftbild
her sieht es so aus als ob die Handschrift nicht von 1592 bis
1619 sukzessive erstellt worden ist (als eine Art Protokoll)
sondern 1618/19 durchgehend in einem kurzen Zeitraum - das
Schriftbild ist ziemlich einheitlich.
Der Aufwand,
aus den Verträgen und Dokumente ab 1592 die Daten über die
Dörfer, die Ernennungen der Honoratioren und der jeweiligen
Grundeigentümer zu identifizieren und zu ordnen muss gewaltig
gewesen sein.
Einige Thesen
zur Entstehung der Handschrift und ihres Zwecks:
-
Es handelt
sich um eine Auftragsarbeit.
Der Schreiber Michael Hancke hat aufgrund der Kosten des
Buches sowie den zeitlichen Aufwand der Zusammenstellung der
Daten und ihrer Niederschrift nicht von sich aus die
Entscheidungskompetenz, ein solches Werk zu erstellen.
-
Es handelt
sich um eine Art Übergabeprotokoll oder Vermächtnis des
Bürgermeisters Johann / Hans von der Linde an seinen
Nachfolger als für das Werder zuständigen Bürgermeister.
Hans von der Linde, * 1542 in Danzig, war Bürgermeister ab
1581. Ob er bereits ab diesem Jahr für das Werder zuständig
war oder erst ab 1592 ist bislang unklar. Er war mehrfach
Burggraf und nahm etliche andere Funktionen wahr.
Am 27.01.1619 starb er; am 22.02.1619 schloß Michael Hancke
diese Handschrift ab. Sein Nachfolger im Bürgermeisteramt
wurde Valentin Bodecker von Bodeck.
Dorothea Weichbrodt: Tafel Linde, von